Im ersten Teil des Artikels ging es um eine differenzierende und wohlwollende Entscheidung zu Ralf Königs Buch Bullenklöten. Ein 12er-Gremium, bestehend aus Mitgliedern der Bundesprüfstelle sowie Vertretern von Kunst, Literatur, Handel, Kirche und Ländern hat gezeigt, dass moderne Comics Kunst sein können. Dass bei vermeintlicher Gewaltverherrlichung die Urteilsverkündung anders ausfallen kann, zeigt indes die Verhandlung eines Comicbands der Reihe The Punisher, auf die ich im folgenden eingehen werde. Die Gewaltverherrlichung erschien hier so offensichtlich, dass man kein 12er-Gremium einberief, sondern zum Werkzeug des Schnellverfahrens griff.
Das 3er-Gremium spricht: The Punisher erheblich jugendgefährdend
Keinen Kunstvorbehalt konnte (bzw. wollte) man einem Buch der Reihe The Punisher – Garth Ennis Collection einräumen, und damit auch keine Anerkennung irgendwelcher literarischer Relevanz abseits davon, dass von diesem Comic eine „erhebliche Jugendgefährdung“ ausgeht. Die sah man als so offensichtlich gegeben, dass nicht das 12er-Gremium der BPjM darüber tagte sondern das reduzierte 3er-Gremium, welches die Arbeit dann aufnimmt, wenn von einer offensichtlichen Jugendgefährdung auszugehen ist. Das heißt, dass man von der bisherigen Spruchpraxis der BPjM auf das zu erwartendene Ergebnis schließen kann. Anders als beim 12er-Gremium, welches mit einer Zweidrittelmehrheit entscheidet, muss das 3er-Gremium seine Beschlüsse allerdings einstimmig fassen.
Im Beschluss zum Punisher, einer Figur, deren einziger Lebensinhalt es ist, Kriminelle zu töten, steht dazu: „Die Jugendgefährdung ist auch offensichtlich. […] Das 12er-Gremium soll von der routinehaften Anwendung seiner Bewertungsmaßstäbe sowie von solchen Entscheidungen freigestellt werden, die auf der Grundlage seiner bisherigen Praxis zweifelsfrei nicht anders als im Sinne des Indizierungsantrages ausfallen können. […] Dies ist vorliegend zu bejahen, da das 12er-Gremium der Bundesprüfstelle Medien, die von Gewalt geprägt sind und Selbstjustiz propagieren, stets als jugendgefährdend indiziert hat.“ Auch einen Fall von geringer Bedeutung, bei dem von einer Listenaufnahme abgesehen werden kann, wollte man nicht erkennen.
Die Zusammenstellung der Punisher-Stories des vorliegenden Buchs ist zeichnerisch sowie erzählerisch aufgrund mehrerer Zeichnerwechsel nicht kohärent, obwohl sämtliche Stories vom selben Autor, in diesem Fall Garth Ennis, geschrieben und aus derselben Veröffentlichungsära („Marvel Knights“, frühe Nuller Jahre) stammen. Das Gremium ist durchaus der Meinung, dass eine dreiteilige Storyline (Originaltitel: The Brotherhood), die in dem dicken Sammelband vorliegt, eine kritische Auseinandersetzung zur dargestellten Gewalt enthält. Zu dieser Episode vermerkt der Verfasser der Begründung: „Insofern sah das Gremium in Bezug auf diese Gewaltschilderung keine verrohende Wirkung gegeben. Diese Nebenhandlung kann allerdings nach Ansicht des Gremiums die im sonstigen Comic zuhauf vorkommende, unkritisch präsentierte Gewalt in keiner Weise relativieren.“
Problematisch werden aber die anderen Geschichten gesehen, die jenes erzählerisch herausragende Mittelstück an den Rand drängen, allen voran eine Episode, deren Erzählperspektive konsequent aus der Mundhöhle eines Mannes gehalten ist, der sich mit gesperrtem Kiefer in einem Zahnarztstuhl befindet. In der Essenz der Geschichte geht es darum, dass der Punisher einen wehrlosen Mafioso mit Zahnarztwerkzeugen foltert und tötet. „’Hmmm. Was muss ich da sehen, Don Signore? Karies?‘ Der Punisher bricht dem Patienten mit einer Zange mehrere Zähne einzeln nacheinander aus. Die Gewalthandlung selbst wird nicht visualisiert, aber auf dem darauf folgenden Bild fehlen im Mund mehr Zähne; die blutigen Zahnlücken sind deutlich zu sehen.“
Das Buch enthält eine Mischung aus ambitionierten Geschichten (The Brotherhood) einerseits, andererseits aber problematischen Geschichten, allen voran die makabre Zahnarztstory, die im Original in einem Sonderheft außerhalb der tatsächlichen Reihe veröffentlicht wurde. Es gibt aber noch weitere Punisher-Episoden, die in dem Sammelband zusammengefasst sind, und diese entsprechen im Grunde genau dem, was bei Ralf Königs Bullenklöten zum Qualitätsmerkmal erklärt wurde. Sie sind grotesk, karikierend und überzeichnend. Anders als bei Ralf König wurde diesem Comic jedoch von Seiten der Behörde diese Art von Witz nicht zugestanden – vielleicht auch nicht verstanden: „Das Comicbuch enthält eine wahre Fülle an Gewaltdarstellungen. Es ist den Zeichnern dabei grundsätzlich zuzugestehen, dass sie die Gewalthandlungen zum überwiegenden Teil in eher zurückhaltender Weise, wenn auch deutlich und mit blutiger Untermalung, schildern. Jedoch erscheint das Töten und Verletzen von vermeintlichen und tatsächlichen Gegnern im Comic wie ein selbstverständlicher, normaler Vorgang. Der Punisher tötet bzw. verletzt auf geschätzt jeder zweiten Seite des Buches einen anderen Menschen und geht dabei äußerst brutal vor. […] Hinzu kommt, dass der Punisher mit zynischen Sprüchen die Tötung oder Verletzung seiner Gegner kommentiert. Dies verharmlost die Gewaltanwendung zusätzlich und lässt den Punisher und sein rücksichtsloses Vorgehen gerade auf minderjährige Leserinnen und Leser besonders cool‘ wirken.“
Nichts von dem, was in der Begründung steht, ist falsch. Darüber hinaus moniert das Gremium, dass auch die zivilen Figuren und die Polizisten, die mit dem Punisher zu tun haben, dessen Vorgehen billigen und belegt dies mit Textbeispielen. Diese Beispiele sind teilweise tautologisch, da sie nur das Offensichtliche benennen. So sagt beispielsweise eine Frau zum Punisher „Sie haben wohl wieder bestraft…“, worauf dieser erwidert „Genau“, an anderer Stelle meint dieselbe Person „Sie müssen nicht immer als Punisher andere bestrafen.“ In solchen Szenen wird vom Gremium offensichtlich beklagt, dass eine weitgehende Akzeptanz der Selbstjustiz vorherrscht, beziehungsweise schlimmstenfalls jegliche Kritik an der Selbstjustiz durch die manipulative Konstruktion der Stories letztlich irrelevant erscheinen muss. „Das Vorgehen von Frank Castle [dem Punisher] wird nur an wenigen Stellen problematisiert: als seine Nachbarin ihm sagt, er müsse nicht für immer der Rächer bleiben und als in den Katakomben eine Sozialarbeiterin ihn befragt, wie er den Verlust seiner Familie verarbeitet habe, ihn in einen Dialog über Selbstjustiz verwickelt und ihn wegen seiner Kaltblütigkeit als ‚Monster‘ bezeichnet. In Frage stellt die Nachbarin das Verhalten des Punishers jedoch ebenso wenig wie der mit ihm befreundete Polizist, eine Person, die gerade der Einhaltung der Gesetze besonders verpflichtet ist. […] Für Kinder und Jugendliche verbleibt so der Eindruck, dass die Anwendung von Selbstjustiz, zumal da sie vom ‚Helden‘ der Geschichte und damit vom ‚Guten‘ ausgeübt wird, der darüber hinaus ’nur‘ Kriminelle ihrer gerechten Strafe zuführt, eine akzeptable Handlungsweise darstellt.“ Nicht genannt, dennoch zutreffend, wäre sogar der Vorwurf, dass Kriminelle in der Sichtweise des Punishers eher in die Kategorie von Untermenschen fallen. Weshalb also nicht auch eine Herrenmenschenideologie attestieren, wie dies ja auch beim beschlagnahmten Film Dawn of the Dead der Fall ist? Tatsächlich erfüllt der Punisher nahezu alle Kriterien der Gewaltverherrlichung und der Jugendgefährdung, die auf der Webseite der BPjM aufgelistet sind. (Direkter Link hier!)
Dennoch hat der Panini-Verlag den Versuch unternommen, eine Indizierung zu vermeiden. In der Stellungnahme, die ebenfalls Bestandteil des Beschlusses ist, wird die Historie des Punisher sowie dessen Bedeutung herausgearbeitet: „Die Figur des Punishers ist […] dem Archetyp des literarischen Antihelden gleichzusetzen. Die übrigen Helden [des Marvel-Universums] dulden ihn als Institution, lehnen allerdings seine Methoden der Selbstjustiz ab. […] Er ist Sinnbild für das Prinzip des Vigilantismus – ein verbreitetes Motiv für zahlreiche Produktionen der trivialen Kunst und Literatur.“ Damit ist im Prinzip bereits alles gesagt. Es ist alleiniger Sinn und Zweck des Punishers, die negative, böse Seite der Idee des Helden zu verkörpern. Die Figur ist eine Projektionsfläche für den Wunsch nach einfachen Lösungen, ein dunkler Trieb, den zu visualisieren absolut legitim ist. Literatur, Film und Comic sind eben nicht nur dazu da, Rollenvorbilder und ideale Handlungsanweisungen zu bieten, sondern ebenso Raum für Gedankenspiele zur Verfügung zu stellen, so dass man sich beispielsweise in die Gedankenwelt eines Psychopathen eindenken kann. Auch Nabokovs Humbert Humbert und Bret Easton Ellis‘ Patrick Bateman waren zu ihrer Entstehungszeit enorme Aufreger, aber der literarische Rang dieser Figuren ist inzwischen unbestritten.
Nun kann man einwenden, dass es nicht das Bestreben der Bundesprüfstelle ist, den Punisher komplett zu verbannen, es ist ja lediglich eine einzelne Nummer einer großen Reihe, die auf dem Index landet, was wohlgemerkt auch kein Verbot ist, sondern lediglich eine Vertriebsbeschränkung. Für jeden Interessenten über 18 Jahre ist der Comic weiterhin erhältlich, und der Umstand, dass das Buch die Nummer 3 einer vierbändigen Reihe ist, sorgt sogar dafür, dass es trotz Werbeverbots nicht in Vergessenheit gerät.
In der Begründung zur Indizierung heißt es: „Ziel des Jugendschutzes ist es, die Erziehung Minderjähriger so zu prägen, dass sie zu Eigenverantwortlichkeit und Gemeinschaftsfähigkeit hingeleitet werden. Gemeinschaftsfähigkeit stellt eine Absage an die zunehmende Individualisierung und Entsolidarisierung dar, Ziel ist die Förderung von Solidarität, Partizipation und Sinn für gegenseitigen Respekt. Dieses Ziel ergibt sich mittelbar aus dem Schutzbereich, welcher durch den gesetzlichen Regelbeispielkatalog gewahrt werden soll. Auch die Ablehnung von Gewalt als Mittel zur Lösung von Konflikten stellt einen wichtigen Teil des Erziehungsziels dar.“ Das ist zweifellos richtig und ich fürchte, viele Jugendliche sind tatsächlich von der modernen Medienwelt überfordert – und zweifellos können viele Erziehungsberechtigte Unterstützung in der richtigen Medienerziehung gut gebrauchen. Aber soll deswegen der komplette Mediensektor abseits der „anerkannten Kunst“ nur aus funktionaler Gebrauchskunst bestehen, die zur Weiterbildung und Erziehung dient? Spinnereien, auch wenn sie irritierend sind wie eben die Punisher-Comics, müssen legitim, das Gedankenspiel mit düsteren Archetypen muss möglich sein.
Es gibt genügend Comics mit Führerfiguren und strahlenden Helden, die unbeanstandet bleiben, obwohl sonnenklar ist, wie gefährlich unreflektierte Heldenverehrung sein kann. Demgegenüber sind die Punisher-Stories, gerade die von Garth Ennis, reflektiert, da sie weitaus deutlicher ihre Künstlichkeit herausstellen, was man schon an dem Oszillieren zwischen absurder Komik und ernsten Themen wie Korruption und häuslicher Gewalt erkennt. Was in der Begründung des 3er-Gremiums eine Aneinanderreihung von Gewalttaten ist, kann auch als erzählerische Verdichtung gesehen werden, die mit dem Vorwissen des Lesers spielt. Für den geübten Comicleser ist die Reihe ein kreativer, fast interaktiver Dialog, der mit Erwartungen jongliert und diese variiert. Was das 3er-Gremium als Verherrlichung der Selbstjustiz sieht, ist tatsächlich eine Parodie. Gerade deshalb findet ja auch keine Entwicklung statt; stattdessen ist Frank Castle ebenso unbeweglich wie unmenschlich.
Es ist schade, dass dieser Comic nur im 3er-Gremium diskutiert wurde, da in ihm einiges an künstlerischem Wert verborgen liegt. Da schmerzt es schon, dass die Vorentscheidung der offensichtlichen Gewaltverherrlichung auf gewisse Weise eine Vorverurteilung war. Die Motivation der Zensur kann ich indes nachvollziehen. Gerade in Zeiten, in denen das Internet praktisch unbegrenzten Zugang zu Gewaltvideos und Pornografie bietet, möchte man nicht aufgrund der normativen Kraft des Faktischen die letzten – auch meiner Meinung nach – schützenswerten Werte schleifen lassen, nur weil ohnehin alles verfügbar ist.
Die Wichtigkeit von Freundschaft und gegenseitiger Unterstützung – Das 12er-Gremium entscheidet über Battle Royale
Die Entscheidung des 12er-Gremius über die Ausgaben 2 und 4 der Reihe Battle Royale gibt einen guten Aufschluss darüber, was an Brutalitäten in einem Comic möglich ist, ohne dass es zu einer Indizierung kommen muss: „Die Comics enthalten zum Teil äußerst drastische Gewaltdarstellungen (Kopfschüsse; von Pfeilen und anderen Geschossen durchbohrte Körperteile). Ein Teil der Beisitzerinnen und Beisitzer sah diese in den Comics enthaltenen Szenen als so detailliert und ausufernd an, dass sie ihrer Ansicht nach ins Selbstzweckhafte abgleiten und deshalb bei Abwägung aller Aspekte eine Indizierung der Comicbände zu erfolgen habe.“
Dennoch kam es zu keiner Indizierung des Comics, einer Dystopie, in der eine Schulklasse im Zuge eines jährlich stattfindenden staatlichen Experiments auf einer einsamen Insel ausgesetzt wird, damit sich die Schüler dort gegenseitig umbringen, bis nur einer übrig bleibt. Wichtigster Grund dürfte das Identifikationsangebot sein, das die Hauptfiguren der Reihe dem Leser bieten: „Die letzte Gruppe, die ‚Guten‘, seien diejenigen Figuren, die es ablehnten, andere Figuren zu töten bzw. die lediglich zur Verteidigung und in Notwehr töten. Ihre Entscheidungen und inneren Konflikte fänden in dem umfangreichen Werk den absolut größten Raum. Dies gelte insbesondere für die beiden Hauptcharaktere Shuya und Noriko. Die mehr oder weniger erfolgreichen Versuche Shuyas, andere Personen dazu zu gewinnen ihr Misstrauen abzulegen und sich der Gruppe und der gemeinsamen Aufgabe anzuschließen sowie Freundschaft und Vertrauen herzustellen und bei allem die Hoffnung zu bewahren, sei das zentrale Leitmotiv der Comics.“
Als Begründung wird ausgeführt, weshalb die Gewalt nicht jugendgefährdend wirkt: „Nach §18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG sind Medien u.a. dann jugendgefährdend, wenn sie unsittlich sind, verrohend wirken, oder wenn sie Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert darstellen oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe legen. Verrohend wirkende Medien sind solche, die geeignet sind, auf Kinder und Jugendliche durch Wecken und Fördern von Sadismus und Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeiner Schadenfreude einen verrohenden Einfluss auszuüben. Das ist der Fall, wenn mediale Gewaltdarstellungen Gewalt fördern bzw. ihr entschuldigend das Wort reden. Das ist vor allem dann gegeben, wenn Gewalt ausführlich und detailliert gezeigt wird und die Leiden der Opfer augeblendet werden bzw. die Opfer als ausgestoßen, minderwertig oder Schuldige dargestellt werden.“ Gerade beim letzten Absatz möchte ich noch einmal auf den Punisher verweisen, dessen Opfer allesamt durch ihre Kriminalität durchaus als „ausgestoßen, minderwertig oder Schuldig“ gesehen werden. Dagegen bietet Battle Royale einen Ausweg aus diesem Denkschema. „Die Gewichtung des Autors innerhalb der Comics erfolgt vielmehr eindeutig zugunsten der ‚guten‘ Schüler. Deren Anstrengung, sich gegen ‚das Programm‘ zu stellen und ihre Mitschülerinnen und Mitschüler von einem gewaltfreien Verhalten zu überzeugen, dominieren insgesamt die Comicbände, so dass diese Botschaft des Autors auch von den drastischen Gewaltschilderungen, die im Verhältnis zum Gesamtumfang der Comics den kleineren Anteil ausmachen, nicht in den Hintergrund verdrängt wird.“
Auch diese Entscheidung ist ebenso nachvollziehbar wie erfreulich. Man merkt, dass hier Menschen am Werk sind, die nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten um ihrem anspruchsvollen Auftrag gerecht zu werden. Wenn man bedenkt wie rigoros und willkürlich dagegen die Algorithmen von Facebook alles zensieren, was einem baren Busen ähnelt, wie weitreichend die Zensur von Facebook ist und wie gottgegeben diese von den Usern akzeptiert wird, kann man fast nicht anders, als die BPjM als Einrichtung mit Charme und Herz zu sehen.
Es ist tatsächlich wohl auch angebracht, sich mit der BPjM als Instanz zu arrangieren. Es wird uns keine Alternative bleiben, handelt es sich doch um eine etablierte Behörde mit Erfahrung und Tradition. Und wirklich, wem würde man mehr Vertrauen schenken, wenn es um die Einschätzung der verrohenden Wirkung eines Werks geht? Der Expertise von Pädagogen und Wissenschaftlern, die langjährige Erfahrung mit Jugendgefährdung haben oder einem Comicfan, der bedauert, dass seine Sammlung nicht vollständig ist – zumal das belastete Buch ohnehin nur einer Vertriebsbeschränkung unterliegt und keineswegs verboten ist?
Schlussbemerkung – Plädoyer für dreckige Comics
Bei aller Sympathie gegenüber der BPjM (wobei ich in meiner Position aus der Comicszene heraus aber auch als Advocatus Diaboli gesehen werden möchte) sollen dennoch einige kritische Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Die Aufnahme eines Werks in die Liste der jugendgefährdenden Medien ist ein höchst anrüchiges Stigma, weil es damit in eine Reihe mit kriegsverherrlichenden, nationalsozialistischen und pornografischen Medien gestellt wird.
Dabei sind es keineswegs immer kommerzielle Interessen, die einen Comicautor veranlassen, die Grenzen dessen, was Jugendlichen zuzumuten ist, zu verlassen. Prominentestes Beispiel ist sicher Ralf König, der Anfang der 1990er ja durchaus keinen Anlass hatte zu glauben, sein Bullenklöten wäre jugendfrei. Deshalb hat er sich dafür entschieden, Bullenklöten für einen kleinen Verlag zu zeichnen, der ausschließlich ein Nischenpublikum bedienen sollte. Er wollte schlichtweg einmal wieder etwas „richtig Schwules“ machen. In meinen Augen ist Bullenklöten sein tatsächlicher künstlerischer Durchbruch, weil es eben keine harmlose Schwulenkomödie mit Knollennasen war wie seine Mainstreamarbeiten für den Rowohlt Verlag, sondern weil er die Drehbuchqualität der Rowohlt-Bücher mit expliziter, auch pornografischer Darstellung kurzschloss. Das Ergebnis war, dass man begann, die homosexuellen Figuren als echte Menschen wahrzunehmen, nicht nur als Klischeefiguren, als die sie damals vom breiten Publikum gerne gesehen wurden. Derartige Provokationen können sehr gewinnbringend sein, gleichwohl muss man sich Irritationen dieser Art aber auch erst einmal zu produzieren trauen. Bei der derzeitigen Lage, in der eine Intervention durch ein Jugendamt und damit ein BPjM-Verfahren, mit welchem Ausgang auch immer, nicht ausgeschlossen ist, ist kaum zu erwarten, dass ein Künstler, der von Erfolg und Anerkennung träumt, diesen Weg einschlagen wird. Zumal es auch keinen Verlag geben wird, der das Risiko eingeht. So ist gerade für Eigenproduktionen die Gefahr der Indizierung ein Damoklesschwert, während für Lizenzmaterial aus den USA, das hierzulande bereits Fans hat, das Risiko deutlich geringer ist. Ein Punisher von Garth Ennis wird auch mit Vertriebsbeschränkung immer seine Leser finden.
Erst kürzlich hat der Autor des Editorials der Zeitschrift Comixene moniert, deutsche Graphic Novels würden darunter leiden, dass sie oft in einem naiven Stil gezeichnet wären. Aber auch das dürfte zumindest mittelbar einem Comicverständnis geschuldet sein, das auch die BPjM vertritt. Verfremdete, karikierende Darstellungen dürfen, was realistische Darstellungen nicht dürfen. Ralf Königs und Nicolas Mahlers pornografische Darstellungen in Comics wie Bullenklöten oder Porn Story (Mahler illustrierte in letzterem die Pornofilm-Einschübe) sind nur im naiven Cartoonstrich gestattet, entsprechend lernt die ganze Comicszene anhand dieser Vorbilder. Natürlich sind die von Nicolas Mahler gestalteten Pornosequenzen in Porn Story aus Gründen der Ironie so stilisiert und abstrakt, nicht aus Gründen der Selbstzensur. Dennoch haben gerade Künstler wie Nicolas Mahler, Ralf König oder auch Walter Moers Vorbildwirkung, wenn es um die Frage geht, wo in Deutschland die Grenzen des Zeigbaren ist.
Was auf der Strecke bleibt, sind realistischere Ansätze, die etwas wagen. Ich denke an die Möglichkeit von Comic-Thrillern, die es mit Scorseses Taxi Driver oder Azzarellos 100 Bullets aufnehmen könnten. Auch am Beispiel Battle Royale sieht man, wie dünnwandig die Grenze ist, die vermeintlich Jugendgefährdendes von der Kunst trennt. Die Entscheidung hätte leicht anders ausfallen können, denn die BPjM ist nicht unfehlbar und erhebt auch nicht den Anspruch, das zu sein. Während eine Indizierung aber eine erhebliche Stigmatisierung bedeutet, ist der Kunstvorbehalt genau entgegengesetzt absolut und es gibt überhaupt keine Auflagen mehr. In der Begründung zu Battle Royale heißt es dazu: „Das 12er-Gremium hat nicht verkannt, dass die kritische Haltung des Autors gegenüber Gewalt und sein Ansatz, dies mittels drastischer Überzeichnung zu verdeutlichen, unter Umständen von Kindern oder jüngeren Jugendlichen nicht verstanden werden. Eine Beeinträchtigung diese Altersgruppen ist aufgrund der in den Comics enthaltenen detaillierten Schilderungen von Gewalt daher nicht auszuschließen. Über eine Jugendbeeinträchtigung hatte die Bundesprüfstelle jedoch nicht zu befinden. Insbesondere obliegt es daher im Bereich der Printmedien Eltern und anderen Erziehenden, solche Inhalte entsprechenden Altersgruppen nicht zugänglich zu machen.“ Dieses Vertrauen in die Welt außerhalb der staatlichen Institutionen würde man sich tatsächlich öfter wünschen.
Literatur und Links
Achim Schnurrer, u.a. (1996): Comic: Zensiert, Edition Kunst der Comics, Sonneberg.
Roland Seim und Josef Spiegel (1995): Ab 18, zensiert, diskutiert, unterschlagen, Kulturbüro Münster, 48157 Münster. (Darin enthalten ist folgender Text des Plattenlabels Plattenmeister, welches die Benefiz-CD zur Unterstützung des Alpha-Comic Verlags produzierte: www.plattenmeister.de/_texte/Infolang.rtf) Zugriff: 08.10.2016
Jens Balzer (1996), Deutsche Comic-Szene: Die Zensur des Grauens, aus der Wochenzeitung Die Zeit (http://www.zeit.de/1996/17/kondom.txt.19960419.xml). Zugriff: 08.10.2016
ohne Autorenangabe (2009): Giftschrank-Jury: Wie Deutschlands Sittenwächter ticken, Spiegel Online (http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/giftschrank-jury-wie-deutschlands-sittenwaechter-ticken-a-624853-2.html). Zugriff: 08.10.2016
Volker Hamann (2016): Panini: Albenprogramm 2. Halbjahr 2016 – Interview mit Alexander Bubenheimer, http://www.comic-report.de/index.php/verlage/panini/1075-panini-alben2016-2. Zugriff: 08.10.2016
BPjM, Beschlussprotokolle zu Bullenklöten (Entscheidung 4512 vom 6.7.1995; Pr. 48/94), The Punisher (Entscheidung 8795(V) vom 8.7.2009; Pr. 577/09) Battle Royale (Entscheidung 5708 und 5709 vom 4.3.2010; Pr. 1148/09, Pr. 1149/09).
http://www.bundespruefstelle.de/
Thema Zensur – Kirchenvertreter
Sehr schön, hier sieht man wieder „Zensur“ von der anderen Seite – alles nur keine Kirchenvertreter ist auch Zensur.
Kirchenvertreter können und sind auch kompetent und Fans sind nicht immer unbefangen siehe Me Too.
Ich selbst war jehrelang in einem Bundesgremium als kirchlicher Vertreter, ich habe einen Theologie und einen Ingenieursabschluß und war in einem Technik-Gremium. Hatte/habe also auch Ahnung von Technik. Auf unsere Warnung hin wurden einige Berufe der Meisterpflicht enthoben, die Jahre später wieder eingeführt wurden, weil wir mit unserer Empfehlung Recht hatten.
Hier sieht man in den Meinungen wieder Kirche als vollkommene theologische Honks die vom Leben keine Ahnung haben Sorry, das Weltbild ist zu billig und stimmt nicht. Übrigens gibt es in Deutschland nicht die „Kirche“ es gibt die katholische Kirche mit verschiedenen Sprengeln und Ansätzen sowie 17 evangelische voneinander unabhängige Landeskirchen sowie div. Freikirchen mit unterschiedlichen Weltbildern.
Ich selbst besitze ca. 14000 Comic incl. Punisher, The Crossed, The Boys, The Pro etc.
Das eigene Weltbild ist nicht Maß der Dinge und Toleranz ist beidseitig!
Auch wenn man nicht relativieren sollte, Ich bin mir nicht sicher ob die USA besser dran sind:
„In 2015 alone, 275 books were banned in libraries across the US (and that’s only what was reported).“
Gefunden habe ich die Aussage in einem Artikel über den CBLDF.
Sachen wie der Punisher gehen aber in den USA nun mal besser als bei uns. Das
sind auch kulturelle Unterschiede. ICh würde den Unterschied zwischen
USA und Deutschland nicht unterschätzen.
Heute habe ich den Spiegel-Artikel über Facebook gelesen und deren mangelnde Bereitschaft, Hass-Kommentare zu löschen. Im Gegensatz wird „Hate-speech“ durch
Facebook schon fast aus Prinzip toleriert und als „Counter-Speech“
gerechtfertigt. Ich denke, es ist absolut konsensfähig, hier mehr
staatliche Kontrolle zu wünschen. Natürlich ist das der Vergleich von
Äpfel mit Birnen, aber für die Mehrheitsgesellschaft ist die durch die
BPjM praktizierte Praxis in Ordnung, was Facebook treibt nicht.
Die Ironie: Auf der einen Seite geht man gegen die „Individualisierung und
Entsolidarisierung“ an, andererseits werden durch nationale
Zensurpraktiken kulturelle Differenzen erst richtig deutlich.
(Kommentar 3):
„Wenn man der Begründung des BPjM folgt, müsste man im Prinzip alle
Punisher-Comics auf den Index setzen, Einen einzelnen Band innerhalb
einer Reihe macht da wenig Sinn. Und schon gar nicht den ironischen
Knights-Punisher.“
Da lobe ich mir doch die Inkonsequenz, dass nur Bücher beurteilt werden,
für die ein Antrag vorliegt. Wo kämen wir hin, wenn es automatisch
Folgeindizierungen für die ganze Reihe gäbe? Im übrigen wurde ja
durchaus, trotz Verdachts der Verherrlichung von Selbstjustiz, geprüft,
wie sich das im Detail verhält. Wären alle Stories des Bands wie die
Story „The Brotherhood“, hätte es ja vielleicht auch keine Indizierung
gegeben.
Das mit der Ironie ist dann so’ne Sache. Das ist ein
bisschen wie mit Gewalt gegen Menschen, was irgendwann um den Zusatz
„und menschenähnliche Wesen“ erweitert wurde, um auch eine Handhabe
gegen Zombies zu haben. MAn fürchtet eben, dass Zombies nur deswegen
erfunden wurde, um Zensoren an der NAse herumzuführen. Das ist dann ein
bisschen so, als würden Neonazis einer Veröffentlichung von verbotenen
Nazi-Liedern einen Hinweis voranstellen, dass es sich ja nur um
historische Quellen handelt, die jedem zugänglich sein sollten. Aber die
Grenzen zur Paranoia sind da fließend. Wenn man nicht aufpasst, fühlt
man sich plötzlich durch alles und jeden verarscht.
„Das mit den Kirchenvertretern ist natürlich auch kritisch, denn warum
wird der Kirche mehr eingeräumt als beispielsweise den Muslimen oder der
Gruppe der Atheisten?“
Exakt. Oder ein verrückter Vorschlag: Religiöse Gruppierungen aller Art ganz außen vorlassen. Denn wie weit diese (eigentliche Privatangelegenheit) repräsentativ für die „Leitkultur“ heutzutage steht, ist doch sehr zweifelt. Und jeder Religionsvertreter in einem Gremium ist doch in erster Linie nicht wegen der medienspezifische Expertise dabei, sonder er ist dadurch getrieben, dass er seine Werte ins Urteil einzubringen versucht. Das trübt die Beurteilung im Vorhinein. Das heißt nicht, dass dieser Mensch grundsätzlich schlecht oder falsch beurteilt. Ich zweifle nur das System an sich an.
„Da lobe ich mir doch die Inkonsequenz, dass nur Bücher beurteilt werden,
für die ein Antrag vorliegt. Wo kämen wir hin, wenn es automatisch
Folgeindizierungen für die ganze Reihe gäbe? Im übrigen wurde ja
durchaus, trotz Verdachts der Verherrlichung von Selbstjustiz, geprüft,
wie sich das im Detail verhält. Wären alle Stories des Bands wie die
Story „The Brotherhood“, hätte es ja vielleicht auch keine Indizierung
gegeben.“
Ja, soll man da jetzt die Inkonsequenz loben oder sich darüber aufregen? Ich weiß es auch nicht. Dass es keine automatischen Folgeindizierungen oder -prüfungen gibt heißt ja auch nichts anderes als dass problemlos jederzeit jemand auf den Trichter kommen könnte, nach und nach einfach alle vergleichbaren Punisher-Comics zu melden. Und dann käme meines Erachtens die BPjM in die Bredouille, entweder ihrer Einschätzung und den Aussagen bezüglich de Ennis Collection 3 zu folgen und einen guten Teil aller Punisher-Publikationen hierzulande zu indizieren oder argumentativ umzuschwenken und die Werke fortan freizusprechen. Ein Mittelding kann ich mir kaum vorstellen und tippe daher auf Letzteres. Was dann wiederum heißt, dass eine einzelne Story dieser Figur in einem einzigen Band als singuläre Indizierung stehenbleiben würde. Das macht einfach wenig Sinn bei einer Figur, die von Gewalt, Skrupellosigkeit und mangelnde Empathie lebt.
Das 12er-Gremium, in dem sich die Kirchenvertreter befinden, hat doch keine schlechten Urteile gesprochen. Problematischer sehe ich das 3er-Gremium. Dessen Entscheidung am Beispiel Punisher wirkt auf mich wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung. Ich finde, das ist eine strukturelle Schwäche innerhalb der BPjM.
Ich finde die Spruchpraxis der BPjM im Filmsektor ja weitaus problematischer als im Comicbereich. Soweit ich weiß, wird im Filmsektor weitaus mehr mit 3er-Gremien entschieden, weil die FSK mit ihren Einschätzungen bereits ein Stück mitarbeitet, was zu einer Eigendynamik führt, die problematisch ist. Auch hier also ein strukturelles Problem, das schwerwiegender ist als allein die Tatsache, dass Kirchenvertreter mit beisitzen.
Das mit den Kirchenvertretern ist natürlich auch kritisch, denn warum wird der Kirche mehr eingeräumt als beispielsweise den Muslimen oder der Gruppe der Atheisten? Das ist vor allem heutzutage, wo wir pluralistischer werden und uns immer mehr differenzieren ein Problem. Gleichzeitig will die BPjM ja, so steht es sogar im Beschluss zum Punisher, dieser Individualisierung ein Stück entgegenwirken, was ich so interpretiere, dass eben noch ein gewisser gesellschaftlicher Konsens vorhanden sein muss über das, was noch geht und was nicht mehr. Wenn man böse ist, nennt man das Leitkultur, aber es soll wohl eher heißen, dass man beispielsweise Pornografie auch in Zeiten ächtet, in denen rein theoretisch auch Minderjährige übers Internet recht problemlos Zugang zu allem haben. Die BPjM zeigt eben gerade in der modernen Zeit Haltung.
Das ist jetzt schon wieder ganz schön Pro-BPjM, und das obwohl ich von vielen Entscheidungen nicht begeistert bin. Es sollte halt einen etwas entspannteren und angstfreieren Umgang geben. Beispielsweise sollte das mit dem Werbeverbot wegfallen. Wieso sollte man nicht anerkennen, dass etwas, was ab 18 ist, gut sein kann. Im Gegensatz dazu sehe ich manchmal eher in jugendfreien Dinsey-Produkten eine „Corruption of the Innocent“, und sei es, weil hemmungsloses Merchandising über Fastfood-Ketten betrieben wird. Oder, etwas plakativ gesagt: Wenn Typen wie Michael Jackson oder Miley Cyrus Vorbildfunktion haben, dann versteht man, dass es eine Underground-Kultur geben muss, mit der man sich von so etwas abgrenzen möchte. Dann fühlen sich Produktionen wie Tobe Hoobers Chainsaw Massacre auf einmal sehr aufrichtig und ehrlich an. (Und trotzdem bin ich ein großer Disney-Fan.)
Und gerade im Filmbereich sollte viel nachgebessert werden.
(siehe Kommentar 3)
„Und wirklich, wem würde man mehr Vertrauen schenken, wenn es um die
Einschätzung der verrohenden Wirkung eines Werks geht? Der Expertise von
Pädagogen und Wissenschaftlern, die langjährige Erfahrung mit
Jugendgefährdung haben oder einem Comicfan, der bedauert, dass seine
Sammlung nicht vollständig ist“
Wobei ich es schon kritisch sehe, wenn da beispielsweise Kirchenvertreter im Gremium sitzen bei einer staatlichen Behörde. Oder wenn drei Leute über einen Punisher-Comic sprechen, den sie zwar im konkreten Fall gelesen haben, aber – so würde ich die Aussagen einschätzen – ansonsten mit Comics wahrscheinlich eher wenig Berührungspunkte haben. Insbesondere mit Punisher-Comics. Deswegen fehlt an dieser Stelle auch die Einordnung der Figur als starrer Gegenentwurf und Projektionsfläche zum Superhelden per se und es fehlt meiner Meinung nach auch deutlich an einer Würdigung der künstlerischen Eigenart des Ennis-Runs im Speziellen. Hebt sich dieser doch durch ironische und parodistische Züge ab. Doch das kann man nur korrekt einordnen, wenn man andere Punisher-Comics heranzieht, in denen diese Elemente fehlen.
Wenn man der Begründung des BPjM folgt, müsste man im Prinzip alle Punisher-Comics auf den Index setzen, Einen einzelnen Band innerhalb einer Reihe macht da wenig Sinn. Und schon gar nicht den ironischen Knights-Punisher.
Von daher finde ich es gar nicht so abwegig, wenn vielleicht nicht ein reiner Comicfan, aber ein Comicexperte vor so einem Urteil draufschaut. Denn der hat auch eine Expertise und ist im Zweifelsfall näher an der Lesewirklichkeit als ein „fachfremder“ Wissenschaftler.