Währenddessen… (KW 1)

Zwei Filme: Ammonite und Love. Christian lädt zum Doublefeature mit anschließender Diskussion. (aktualisiert)
Zwei Filme: Ammonite und Love. Christian lädt zum Doublefeature mit anschließender Diskussion. (aktualisiert)
Dass die Welt im Jahr 1980 eine gänzlich andere war als die jetzige, wird einem schnell bewusst, wenn man sich vergegenwärtigt, dass der Abstand zum Kriegsjahr 1940 ebenso weit entfernt davon ist wie der Abstand zum aktuellen Jahr 2020. Ich erinnere mich daran, wie ich 1980 als kleiner Siebenjähriger im Schwabacher Supermarkt fasziniert die Super-8-Box des Films Nackt unter Kannibalen betrachtete und mir im Kopfkino ausmalte, was man in dem Film wohl so sehen könnte. Die Welt der Erwachsenen kam mir damals unheimlich vor. (Bekannt ist Nackt unter Kannibalen auch unter dem Titel Black Emanuelle. Regisseur ist der berüchtigte Joe D‘Amato).
In der Kolumne „Währenddessen …“ zeigt die Comicgate-Redaktion, was sie sich diese Woche so zu Gemüte geführt hat.
Im ersten Teil des Artikels ging es um eine differenzierende und wohlwollende Entscheidung zu Ralf Königs Buch Bullenklöten. Ein 12er-Gremium, bestehend aus Mitgliedern der Bundesprüfstelle sowie Vertretern von Kunst, Literatur, Handel, Kirche und Ländern hat gezeigt, dass moderne Comics Kunst sein können. Dass bei vermeintlicher Gewaltverherrlichung die Urteilsverkündung anders ausfallen kann, zeigt indes die Verhandlung eines Comicbands der Reihe The Punisher, auf die ich im folgenden eingehen werde. Die Gewaltverherrlichung erschien hier so offensichtlich, dass man kein 12er-Gremium einberief, sondern zum Werkzeug des Schnellverfahrens griff.
„Keine Angst. Das ist nicht die Inquisition, die können auch zuhören.“ – Karl Nagel über die BPjM, nachdem sein Indie-Comicblatt Die oder Wir! vom Vorwurf der Jugendgefährdung freigesprochen wurde. „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 5