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Zwischen Kunstschutz und Jugendschutz: Über die Spruchpraxis der BPjM – Teil 1

„Keine Angst. Das ist nicht die Inquisition, die können auch zuhören.“ – Karl Nagel über die BPjM, nachdem sein Indie-Comicblatt Die oder Wir! vom Vorwurf der Jugendgefährdung freigesprochen wurde. „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art. 5 Es gehört unter Comic-, Film- und Computerspielfans zu einer Art Common Sense, in der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ein Feindbild zu sehen und deren Spruchpraxis als weltfremd abzukanzeln. Das war in den 1950er-Jahren so, als die damals auf Grund der Comic-Hatz eingeführte Behörde Sigurd- und Akim-Heftchen …